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Übersicht

TS))HALL berechnet bewertete Schalldämm-Maße von Bauteilen sowie Norm-Trittschallpegel von Fußböden nach DIN 4109, die den voraussichtlichen Schallschutz von Bauteilen prognostizieren.

Es führt sodann die Nachweise, dass die von den Landesbauordnungen für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderlichen Schallschutz-Grenzwerte gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- und Arbeitsbereich eines Gebäudes eingehalten werden.


Darüber hinaus können Sie Nachweise gegen Außenlärm, gegen Lärm aus „besonders lauten Räumen“, gegen Lärm aus eigenem Wohn- und Arbeitsbereich oder gegen besonders laute Geräusche aus haustechnischen Anlagen oder aus Betrieben führen.


Wenn gewünscht, kann dabei auch der erhöhte Schallschutz nach DIN 4109 Bbl 2 berücksichtigt werden.

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